Meldung des Wasserzählerstands
Sie haben durch einen Klick in das unten stehende Feld die Möglichkeit, online Ihre neuen Wasserzählerstände zu melden. Damit ersparen Sie sich die Abgabe der Wasserzählerstände in Papierform.
Online-Dienste der Gemeinde Egenhofen
Einige Angelegenheiten können Sie bequem online erledigen bzw. ankündigen.
Landtags- & Bezirkswahl am 08.10.2023
Informationen
Am Sonntag, den 08.10.2023, findet wieder die Landtags- & Bezirkswahl statt. Sie können entweder in Ihrem Wahllokal wählen, welches auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung angegeben ist oder Sie wählen per Briefwahl.
Wichtige Hinweise:
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen, welche postalisch zugestellt werden sollen, können nur noch bis Donnerstag, den 28.09.2023, 18.00 Uhr, beantragt werden.
Wahlbriefe, die zurück an die Gemeinde geschickt werden müssen, können noch bis spätestens Mittwoch, den 04.10.2023, in die Briefkästen der Deutschen Post eingeschmissen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden.
Briefwahl:
Für die Briefwahl müssen Sie einen Wahlschein beim Wahlamt beantragen. Diesen können Sie wie folgt beantragen:
- Persönliche Vorsprache: Ab 28.08.2023 können Sie im Wahlamt persönlich vorsprechen und dort Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen oder gleich vor Ort wählen.
- Mit dem umseitigen Vordruck der Wahlbenachrichtigung (bei Notwendigkeit bitte Vollmacht vollständig ausfüllen)
- Ohne Vordruck: Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben; bitte geben Sie auch die auf der Wahlbenachrichtigung rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. an.
- Online: Verwenden Sie den Antrag auf der Homepage (hier klicken). Der Online-Antrag ist bis 28.09.2023, 18.00 Uhr, möglich. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen. Mit dem auf der Wahlbenachrichtigung rechts untenstehenden QR-Code kommen Sie direkt zur Beantragung.
Wahllokal:
Die Wahllokale sind von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 08145/9204 -0 oder per Mail poststelle@egenhofen.de.
Ihr Wahlamt
Plakatieren an Bushäuschen verboten!
In der Gemeinde Egenhofen ist es nicht gestattet, Bushäuschen zu plakatieren. Es dürfen nur die öffentlich zugänglichen Anschlagtafeln, NICHT die Amtstafeln, plakatiert werden.
Keine Ausgabe mehr von Bioabfallsäcken im Rathaus!
Durch den Neubau unseres großen Wertstoffhofes und die Ausweitung der Öffnungszeiten wird die Ausgabe der Bioabfallsäcke (7 l und 10 l) im Rathaus eingestellt.
Die Bioabfallsäcke können Sie an unserem großen Wertstoffhof (Boschstr. 20), an jedem anderen großen Wertstoffhof im Landkreis oder im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck) erwerben.
Restmüllsäcke (100 l, Gebühr: 5,00 €) und Restmüll-/Windelsäcke (50 l, Gebühr: 2,50 €) werden weiterhin im Einwohnermeldeamt des Rathauses verkauft.
Ihre Gemeindeverwaltung Egenhofen
Ersatzfahrplan X732 Egenhofen - Pasing
ab 01.07.2023 bis auf Weiteres
Downloads
Digitales Bauantragsverfahren
Seit 01.10.2022 Digitales Bauantragsverfahren möglich!
Seit dem 01.10.2022 können Bauanträge für den Landkreis Fürstenfeldbruck, mit Ausnahme der Städte Germering und Fürstenfeldbruck, auch digital eingereicht werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von baurechtlichen Anträgen: Seit dem 01.10.2022 müssen alle Bauanträge – egal ob digital oder analog – beim Landratsamt eingereicht werden.
Über das BayernPortal können die Ersteller der Bauvorlagen, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen direkt in die Software des Bauamtes übergeben.
Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen ist auf dem Internetauftritt des Landratsamtes unter Bau & Umwelt – Bauamt – Digitaler Bauantrag zu finden: http://www.lra-ffb.de
Alle baurechtlichen Anträge können aber weiterhin auch in Papierform mit den bekannten Bauantragsmappen eingereicht werden.
Ausnahmen:
Analoge Freistellungsverfahren
und
analoge Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften ( z.B. Gaubensatzung) bei verfahrensfreien Vorhaben sind bei der Gemeinde einzureichen, die für die Entscheidung zuständig ist.


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