Fragen rund ums Bauen
Ein Grundstück kaufen
Möchten Sie wissen, welche Grundstücke im Besitz der Gemeinde Egenhofen aktuell zum Verkauf stehen, können Sie sich gern unter bauamt@egenhofen.de an die Mitarbeiter des Bauamtes wenden.
Haben Sie Interesse an einem bestimmten zum Verkauf stehenden Grundstück der Gemeinde, kann das Grundstück für Sie reserviert werden. Dafür benötigen wir von Ihnen eine E-Mail an bauamt@egenhofen.de, in der Sie uns bitte den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum und den Geburtsort des oder der Käufer mitteilen. Außerdem bitten wir Sie, uns ausdrücklich zu bestätigen, dass Sie das Grundstück tatsächlich erwerben möchten. Sobald uns die erforderlichen Daten sowie die Bestätigung der Kaufabsicht vorliegen, werden wir das Grundstück für Sie reservieren und die weiteren Schritte mit dem Notar veranlassen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Egenhofen erhalten Sie über den Gutachterausschuss in Fürstenfeldbruck.
Ein Haus bauen
Wenn Sie ein Haus bauen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Baugenehmigung.
Welche Unterlagen Sie für das Baugenehmigungsverfahren einreichen müssen, finden Sie entweder auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr oder auf der Checkliste des Landratsamtes Fürstenfeldbruck.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck entscheidet als untere Bauaufsichtsbehörde über alle genehmigungspflichtigen Vorhaben. Insofern sind alle Anträge (Bauantrag, Vorbescheid, Genehmigungsfreistellung) direkt beim Landratsamt einzureichen.
Bauanträge können aber auch digital eingereicht werden. Über das BayernPortal können Entwurfsverfasser, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen direkt in die Software des Bauamtes übergeben. Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen befindet sich auf der Homepage des Landratsamtes.
Wenn Sie wissen möchten, ob sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet bzw. was der Bebauungsplan regelt, können Sie alle Bebauungspläne (und Flächennutzungspläne) im Freistaat Bayern über den BayernAtlas einsehen und herunterladen. Den Flächennutzungsplan sowie alle Bebauungspläne und Ortsabrundungssatzungen haben wir Ihnen auch auf unserer Homepage zusammengestellt. Durch Klicken auf den Pfeil (>) können Sie auf die unterschiedlichen Pläne zugreifen.
Die gemeindlichen Satzungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie wissen möchten, was auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann bzw. wie sich Ihre Vorstellungen am besten realisieren ließen, wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, z. B. einem Architekten. Der Entwurfsverfasser wird mit Ihnen erörtern, wie sich Ihre Ideen im Einklang mit den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen bringen lassen. Ferner wird der Entwurfsverfasser für Sie die nötigen Unterlagen zusammenstellen.
Möchten Sie eine bauliche Anlage errichten, für die sie per Gesetz grundsätzlich keine Genehmigung brauchen (z. B. ein Gartenhaus, eine Luftwärmepumpe oder eine Terrassenüberdachung), empfiehlt es sich, die Errichtung trotzdem vorher mit dem hiesigen Bauamt abzuklären. Grund dafür ist, dass auch verfahrensfreie Vorhaben z. B. den Festsetzungen eines Bebauungsplans widersprechen können. Sollte das der Fall sein, benötigen Sie die Zustimmung der Gemeinde in Form einer isolierten Befreiung. Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gern unter bauamt@egenhofen.de zur Verfügung!
Ob sich Ihr Grundstück im Bereich eines Überschwemmungsgebietes befindet, können Sie sich online über den UmweltAtlas anschauen.
Für Fragen zur Bauwasserhaltung stehen Ihnen die Kollegen des Landratsamtes Fürstenfeldbruck zur Verfügung.
Für alle weiteren Fragen, die Abwasser und Wasser betreffen, haben wir Ihnen auf unserer Homepage nützliche Informationen und Ansprechpartner zusammengestellt.
Was die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser betrifft, sind die Kollegen des Abwasserzweckverbands Schweinbach-Glonngruppe zuständig. Benötigen Sie ferner einen Auszug aus der Straßenkanalplanung, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den Abwasserzweckverband.
Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes gern zur Verfügung! Lassen Sie uns Ihr Anliegen (gern auch mit Skizzen) einfach unter bauamt@egenhofen.de zukommen. Wir werden uns Ihrem Anliegen zeitnah annehmen und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Ihre Unterlagen vervollständigen
Wenn Sie oder Ihr Entwurfsverfasser Katasterauszüge benötigen, erhalten Sie diese vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Dachau.
Haben Sie ein bereits bebautes Grundstück erworben oder sind auf der Suche nach den entsprechenden Plänen zu Ihrem Haus, so können Sie um Einsichtnahme in die Hausakten der Gemeinde Egenhofen bitten. Etwaige Anfragen senden Sie bitte an bauamt@egenhofen.de. Bitte beachten Sie, dass Sie (Mit-)Eigentümer des Grundstücks sein müssen oder die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer benötigen, um Einsicht in die Hausakten nehmen zu können. Liegen uns keine oder nicht alle Unterlagen vor, lohnt es sich, auch beim Landratsamt Fürstenfeldbruck um Einsichtnahme zu bitten. Je nach Baujahr (in der Regel älter als 20 Jahre) kann es sein, dass Unterlagen jedoch bereits vom Landratsamt an das Staatsarchiv übergeben worden sind. In diesem Fall können Sie sich auch an das Staatsarchiv München wenden.
Der öffentliche Verkehrsraum
Bei der Errichtung von Gebäuden bzw. bei Arbeiten an und in Gebäuden ist es in der Regel erforderlich, dass Sie den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen oder diesen gar beeinträchtigen können. Ist dies der Fall, müssen Sie im Vorfeld eine Erlaubnis einholen. Die Erlaubnis wird in den meisten Fällen von der Gemeinde Egenhofen erteilt (Gemeindestraßen). Für eine Erlaubnis auf einer Kreisstraße wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes.
Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir Ihnen einige Sachverhalte dargestellt, in denen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis benötigen:
Sollen die Bauarbeiten für Ihr Wohnhaus starten bzw. planen Sie Maßnahmen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden oder diesen beeinträchtigen können, benötigen Sie dafür im Vorfeld eine verkehrsrechtliche Anordnung. Das dafür erforderliche Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine verkehrsrechtliche Anordnung eine Verkehrssicherungsfirma benötigen. Die Firma, die die Bauarbeiten bzw. die Straßensperrung durchführt, wird den Antrag in der Regel für Sie ausfüllen oder stellen und mit den erforderlichen Plänen versehen. Sie können uns den Antrag gern per E-Mail unter bauamt@egenhofen.de zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn die Arbeiten abgeschlossen worden sind. Die sog. Fertigstellungsanzeige finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Nehmen Sie im Rahmen von Bauarbeiten oder Maßnahmen - z. B. für das Aufstellen eines Containers oder eines Baukrans - die öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch, müssen Sie dafür im Vorfeld eine Sondernutzungserlaubnis einholen. Um die Erlaubnis zu beantragen, genügt uns ein formloses Schreiben. Bitte geben Sie in dem Antrag jedoch unbedingt an, wie lange die Arbeiten stattfinden werden und stellen Sie in dem Antrag durch einen Plan oder eine Skizze bitte dar, in welchem Umfang Sie die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen müssen. Stellen Sie einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (siehe oben), ist hingegen kein weiterer Antrag auf Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da wir in diesem Fall beide Sachverhalte berücksichtigen und prüfen.
Möchten Sie - z. B. für eine Veranstaltung oder für eine Aktion - Plakate im Gemeindegebiet aushängen, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Erlaubnis. Um die Erlaubnis zu beantragen, genügt uns ein formloses Schreiben. Bitte geben Sie in dem Antrag jedoch unbedingt an, um welche Veranstaltung es sich handelt, wie lange die Plakate aushängen sollen und wie groß die Plakate sein werden (A1 / A0).
Alle Anträge und Anfragen können Sie uns jederzeit per E-Mail unter bauamt@egenhofen.de zukommen lassen.
Rund um den Garten
Der Alltag zwischen Grundstücksnachbarn kann oftmals Fragen aufwerfen, die nicht immer von der Gemeinde oder dem Landratsamt beantwortet werden können. Grund dafür ist, dass es sich in diesen Fällen oft um privatrechtliche Angelegenheiten (z. B. Eigentum) oder um Anlagen handelt, die keine baulichen Anlagen sind (z. B. Hecken). In diesen Fällen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes natürlich trotzdem für Rückfragen unter bauamt@egenhofen.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Gemeinde oder das Landratsamt nur dann tätig werden können, wenn ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. einem Bebauungsplan) vorliegt oder eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Sollte das nicht der Fall sein, sind diese Fragen von Ihnen privatrechtlich zu klären. Wir dürfen an dieser Stelle jedoch auf das Handbuch „Rund um die Gartengrenze“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz verweisen, das für eben jene Fragestellungen veröffentlich worden ist.
Zwar hat die Gemeinde Egenhofen aktuell keine Baumschutzverordnung, jedoch müssen Sie vor dem Beseitigen oder dem Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken verschiedene Vorgaben zu beachten. Zum Einen ist von Ihnen zu prüfen, ob vorhandener Baumbestand durch einen Bebauungsplan möglicherweise als zu erhalten festgesetzt wurde - die Bebauungsplänen können Sie über den BayernAtlas einsehen und herunterladen. Zum Anderen müssen Sie beachten, dass zum Schutz von Vögeln in der Brutzeit nach Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig sind. Für Fragen zu den Bebauungsplänen können Sie sich unter bauamt@egenhofen.de an die Mitarbeiter des Bauamtes wenden; für Fragen zum Bundesnaturschutzgesetz und den Vogelbrutschutzzeiten stehen Ihnen die Kollegen der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes zur Verfügung.
Termin im Bauamt
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Termins im Bauamt erst möglich ist, wenn Sie uns Ihr Anliegen bzw. Ihre Fragen (gern auch mit Skizzen) im Vorfeld per E-Mail unter bauamt@egenhofen.de mitgeteilt haben.